SEPA Mandate und Vollmachten
Das SEPA Mandat loest die Einzugsermaechtigung
ab, die Zollverwaltung ist Ihr neuer Ansprechpartner ab
2014. Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Laendern
erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags-
und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den
Laendern auf den Bund uebertragen. Bis laengstens zum 30. Juni
2014 ueben die Landesfinanzbehoerden die Verwaltung der
Kraftfahrzeugsteuer aus. Danach ist die Zollverwaltung fuer
die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der
Kraftfahrzeugsteuer zustaendig. Ansprechpartner zum Thema Kraftfahrzeugsteuer
sind kuenftig die Hauptzollaemter.
Fuer KFZ Zulassungen sind ab sofort nur noch die hier
aufgefuehrten SEPA Mandate gueltig.
Aufgrund des grossen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen
Fahrzeugen wird die Aufgabenueberleitung schrittweise ab dem
ersten Quartal 2014 erfolgen: